BVG-Reform 2024 - Ein klares NEIN von mir

Quelle: Bericht zur finanziellen Lage der Vorsorgeeinrichtungen 2023, Oberaufsichtskommission Berufliche Vorsorge, OAK BV

In wenigen Tagen stimmen wir über die Reform des Gesetzes zur beruflichen Vorsorge BVG ab. Ich werde diese Gesetzesänderung mit voller Überzeugung ablehnen und ein dickes NEIN auf den Stimmzettel schreiben.

Gerne erkläre ich Dir die Gründe für mein NEIN!

Das erklärte Hauptziel der Reform

Weil seit Jahren zu hohe Renten ausgesprochen werden, findet eine ungewollte und stille Umverteilung von den jüngeren, noch erwerbstätigen Angestellten zu den Pensionierten statt. Stark vereinfacht, kann man diese Umverteilung folgendermassen erklären. Den erwerbstätigen Versicherten wird nur ein Bruchteil der von der Pensionskasse mit ihrem Kapital erzielten Rendite gutgeschrieben. Mit einem Grossteil der erzielten Kapitalrendite müssen die Pensionskassen einerseits Rückstellungen für zukünftige, zu teure Pensionierungen bilden und andererseits müssen die laufenden und ebenfalls zu hohen Altersrenten mit Zuschüssen aus dieser Kapitalrendite bezuschusst werden. Gesamthaft reden wir von mehreren hundert Millionen bis zu einigen Milliarden, welche jährlich von den Erwerbstätigen zu den Rentnern fliessen.
Unser Pensionskassensystem sollte gemäss Gesetz nach dem Prinzip der Kapitaldeckung funktionieren. Das heisst, dass sich die Höhe deiner Altersrente allein aus dem von dir angesparten Alterskapital, der aktuellen Lebenserwartung und nach dem aktuellen Zinsniveau ergibt. Eine Umverteilung von den Erwerbstätigen zu den Pensionierten wie das bei der AHV gewollt ist, ist im BVG nicht vorgesehen.
Die Reform will nun diese unrechtmässige Umverteilung stoppen, oder zumindest abschwächen.

Warum sind die Altersrenten zu hoch?

Bei der Pensionierung, wird dein Kapital in eine Rente umgewandelt. Für diese Umrechnung verwendet man den so genannten Umwandlungssatz. Mit dieser Prozentzahl wird das vorhandene Alterskapital in eine lebenslange, gleichbleibende Altersrente, inklusive einer lebenslangen Ehegattenrente beim Tod des Rentners, umgewandelt. Dieser Umwandlungssatz ist eine mathematische und keine politische Grösse. Der aktuelle gesetzliche Umwandlungssatz von 6.8% wurde vor bald 20 Jahren eingeführt und war damals schon zu hoch. 

Ein stark vereinfachtes Modell für die Umwandlung eines Kapitals in eine Rente: Wenn wir einen Brotlaib von einem Kilogramm in 20 gleichschwere Scheiben aufteilen müssen, können wir das Gewicht der einzelnen Scheibe mathematisch ermitteln. Die Politik behauptet heute sinngemäss, dass die einzelnen Scheiben 60 Gramm schwer sein können, was offensichtlich falsch ist. Bei der Umwandlung der Altersguthaben in eine lebenslange Altersrente macht aber die Politik genau diesen Fehler. Die einzelnen Brotscheiben bzw. die Renten sind systematisch zu schwer bzw. zu hoch und wenn der Brotlaib bzw. das vorhandene Alterskapital zu früh aufgebraucht wird, zwackt man eben bei den anderen ein Stück Brot ab…

Der Umwandlungssatz muss eigentlich eine dynamische Grösse sein, damit man auf Veränderungen bei der Lebenserwartung oder dem Zinsniveau reagieren kann. Dummerweise wurde die Höhe des Umwandlungssatzes im Gesetz verankert und kann somit nur durch die Politik via Gesetzesänderung angepasst werden. Das ist eine Riesen Dummheit.

Die aktuellen BVG-Renten sind zu hoch, aber die wenigsten sind bereit tiefere Renten in Kauf zu nehmen. Es stellt sich jedoch die Frage, wie ein kapitalgedecktes Altersrentensystem überleben soll, wenn wenn die Altersrenten systematisch mehr Kosten als die für ihre Finanzierung vorhandenen Alterskapitalien? Im Moment funktioniert es dank der oben beschriebenen Umverteilung. In Zukunft wird dies jedoch immer problematischer, weil wir eine alternde Bevölkerung haben. Das heisst, dass wir im Verhältnis immer mehr ältere Menschen im Ruhestand haben und immer weniger jüngere Menschen im Erwerbsalter.
Wenn sich an der Situation und an der demographischen Entwicklung nichts ändert, wird uns irgendwann unser Altersrentensystem um die Ohren fliegen. Die Politik wird vermutlich irgendwann in der Zukunft per Notrecht eine Lösung zurecht bröseln wie sie das in Corona-Zeiten, oder bei der „Rettung“ der Credit Suisse gemacht haben. Ich fürchte dabei kommt nichts gutes heraus…

Wieso ich diesen aktuellen Reformvorschlag ablehne

Die Politiker von Links und von Rechts haben zur Sanierung unseres BVG-Systems einen faulen Kompromiss zusammengebastelt. Einerseits wird der gesetzliche Umwandlungssatz ein bisschen gesenkt. Von den deutlich zu hohen 6.8% auf immer noch zu hohe 6%. Und jetzt kommt es ganz dicke. Um diese Rentensenkung zu kompensieren, werden für 15 Rentnerjahrgänge (Geburtsjahrgänge 1961 - 1975) lebenslange Rentenzuschläge gewährt. Diese Rentenzuschläge sind vom vorhandenen Altersguthaben abhängig. Je nachdem wieviel Altersguthaben man bis zur Pensionierung gespart hat, kriegt man mehr oder weniger, oder auch gar keine Rentenzuschläge. Die Rentenzuschläge müssen durch die Pensionskassen und somit mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit von uns allen mit Zusatzbeiträgen finanziert werden. Die Kosten dieser Rentenzuschläge werden mit über 11 Milliarden Franken beziffert. Sie übertreffen die aktuelle nicht rechtmässige Umverteilung im BVG um ein Vielfaches. Dieses System mit den Rentenzuschlägen ist zudem extrem kompliziert und wird bei den Pensionskassen eine zusätzlichen Verwaltungsaufwand verursachen, welcher wiederum höhere Verwaltungskosten zur Folge haben wird.

Zusätzlich werden ein paar kosmetische Reförmchen beim Koordinationsabzug und der Eintrittsschwelle durchgeführt. Dies wird dann als grosse Verbesserung für Menschen mit tiefen Löhnen und für die Teilzeitbeschäftigten verkauft.

Ich lehne diese Reform ab, weil damit eine unrechtmässige, versteckte und ungerechte Umverteilung durch eine noch viel grössere gesetzlich festgehaltene, offene und weiterhin ungerechte Umverteilung ersetzt wird. 

Darum von mir ein klares NEIN!

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